Preise
für unsere Dienstleistungen
Übersetzungen werden nach der Textmenge bezahlt. Die Abrechnung erfolgt nach sogenannten „Normzeilen“. Unter einer Normzeile versteht man eine gedachte Zeile, die eine feste Anzahl Anschläge des übersetzten Textes enthält. Unser Büro nimmt für die Berechnung der Normzeilen die Vorschriften des JVEG als Grundlage. Laut dieser Vorschrift enthält eine Normzeile 55 Anschläge. Das heißt, die Anschläge des gesamten (übersetzten) Textes werden addiert und durch 55 dividiert, und man erhält als Berechnungsgrundlage die Anzahl der Normzeilen. Diese Arbeit übernimmt selbstverständlich der Computer.
Der Preis für eine Normzeile orientiert sich an der Sprache, dem Fachgebiet, der Terminstellung und anderen Kriterien. Für die Beglaubigung der Übersetzung wird für jedes Dokument eine Beglaubigungsgebühr erhoben.
Dolmetschen wird nach aufgewendeter Zeit berechnet. Zugrunde gelegt wird die gesamte Zeit, d.h. auch notwendige An- und Abfahrten. Dazu gerechnet werden die anfallenden Reise- und Übernachtungskosten bzw. sonstige Auslagen. Bei längerem Einsatz ist die Verrechnung in Tagespauschalen üblich.
Die Höhe des Stundensatzes bzw. der Tagespauschale orientiert sich an den zu dolmetschenden Sprachen, vor allem aber an der Art der zu erbringenden Leistung (Begleitdolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen, Konferenzdolmetschen, Simultandolmetschen).
Diese kurze Darstellung der Preisbildung für Übersetzungen und Dolmetscherdienste hat sicherlich deutlich gemacht, dass eine alle Leistungen umfassende Preisliste den Rahmen dieser Web-Seite sprengen würde.
Ein Anruf oder eine e-Mail genügt und wir erstellen Ihnen gern kostenlos und unverbindlich, in kürzester Zeit, ein auf Ihre konkrete Anfrage zugeschnittenes Angebot. Für die Anforderung eines Angebotes, senden Sie uns bitte eine e-Mail und fügen Sie nach Möglichkeit den zu übersetzenden Text bei.
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